Wichtiger Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur âĄđ - BRAHMS NEBEL & KOLLEGEN
Am 15.05.2024 hat die BNetzA nach MaĂgabe von § 29 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG den Entwurf zur sachgerechten Festlegung der Verteilung von Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Energien verĂśffentlicht (Az.: BK8-24/001-A). Dieser Schritt ist entscheidend, um die Kosten gleichmäĂiger auf alle Stromverbraucher fairer zu verteilen und die Netzentgelte in Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien zu senken. đĄ Hintergrund Die Stromverteilernetze werden ausgebaut und digitalisiert, um den lokal erzeugten erneuerbaren Strom effizienter zu transportieren. Dieser Netzausbau fĂźhrt zu zusätzlichen Kosten, die regional unterschiedlich anfallen, da Windenergieanlagen hauptsächlich im Norden und groĂe Freiflächen-Photovoltaikanlagen Ăźberwiegend in ländlichen Regionen errichtet und betrieben werden. đ Kernpunkte des Festlegungsentwurfs: 1ď¸âŁ Ermittlung betroffener Netzbetreiber Zur Identifizierung von Netzbetreibern mit hohen Netzausbaukosten schlägt die BNetzA eine Kennzahl auf Basis der ans Netz angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsleistung im Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet vor. Neu gegenĂźber dem im Dezember 2023 verĂśffentlichten Eckpunktepapier ist, dass nunmehr zur ErhĂśhung der individuellen Kennzahlen auch die RĂźckspeisung aus nachgelagerten Netzen dritter Netzbetreiber in die Ermittlung der Kennzahl einbezogen wird. 2ď¸âŁ Stufenmodell zur Kostenverteilung Wenn die Kennzahl eines Netzbetreibers den festzulegenden Schwellenwert von 2 Ăźberschreitet, wird die Mehrbelastung bundesweit verteilt. Es kĂśnnen 90 % der ermittelten Mehrkosten weitergegeben werden. Bei den betroffenen Netzbetreibern wĂźrden die Netzentgelte so um bis zu 39 % sinken. 3ď¸âŁ Finanzielle Entlastung und Ausgleich Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich fĂźr die Mehrbelastung. Die Kosten hierfĂźr kĂśnnen Ăźber alle Stromverbraucher durch eine geringfĂźgige ErhĂśhung der § 19-StromNEV-Umlage (⧠19-Umlageâ) bundesweit gleichmäĂig verteilt werden. Einem durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) wĂźrden so zusätzliche Kosten in HĂśhe von etwa EUR 21 pro Jahr entstehen. đ Was bedeutet das? Aktuell wären 26 Netzbetreiber berechtigt, ihre Mehrkosten zu wälzen. GrĂśĂte Entlastungen werden in Brandenburg, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt erwartet. đ Nächste Schritte: Der Festlegungsentwurf wird derzeit noch diskutiert. Die BNetzA beabsichtigt, die Festlegung zur sachgerechten Verteilung der Mehrkosten in diesem Quartal zu erlassen. Sie soll frĂźhestens zum 01.01.2025 in Kraft treten. đ Den Festlegungsentwurf gibt es als Link im Kommentar.
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